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WELCHE GESCHÄFTSMODELLE GIBT ES, UND WELCHES PASST ZU MEINER IDEE?
- Mögliche Rechtsformen von Soziokulturellen Einrichtungen -

Oft stehen die Entwickler:Innen von neuen Ideen am Anfang vor der schwierigen Frage, welche Rechtsform sie für ihr Projekt wählen sollten, ob Verein, GbR, GMBH, etc. Am Ende gibt es eine große Vielfalt an möglichen Modellen und in ihnen noch viele Mischformen.

Ob es das ideale Modell gibt, dieser Frage geht Frau Dr. Flake nach, und klärt uns über die Möglichkeiten auf.

Frau Dr. Elke Flake ist freischaffende Beraterin. Für die Stiftung Niedersachsen hat sie einen Beitrag geschrieben über mögliche Rechtsformen für Soziokulturelle Einrichtungen.

Ein Beitrag von
Dr. Elke Flake

freischaffende Beraterin

Elke Flake baute Anfang der achtziger Jahren das soziokulturelle Zentrum Brunsviga in Braunschweig mit auf und kam so in den ersten Kontakt mit der Kommune. Vier Jahre wurde das Zentrum rein ehrenamtlich betrieben. Ab 1985 bis 2019 war sie hauptamtlich geschäftsführend in der Brunsviga als Verwaltungs- und Finanzchefin tätig. Von 1991 bis 2019 war sie in Teilzeit Regionalberaterin der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Niedersachen und hat Kulturschaffende in allen Fragen der Kulturarbeit beraten und begleitet, unter anderem auch in der Konzepterstellung, der Organisationsentwicklung und Changeprozessen. Heute ist sie als freie Kulturberaterin aktiv. Aus ihrer Arbeit und den Kontakten zur Kommune erwuchs eine Leidenschaft für Kommunalpolitik. Sie ist seit 1986 mit Unterbrechungen kommunalpolitisch tätig und seit 2006 Mitglied des Stadtrates in Braunschweig.

VEREIN, GMBH UND ANDERE RECHTSFORMEN - GEEIGNETE TRÄGERMODELLE FÜR SOZIOKULTURELLE EINRICHTUNGEN

Ein Beitrag von Dr. Elke Flake

Die meisten soziokulturellen Einrichtungen in freier Trägerschaft werden in der Rechtsform des eingetragenen Vereins betrieben. Es gibt aber noch eine Vielzahl anderer Rechtsformen von der GbR, über die gGmbH bis hin zur Stiftung oder Genossenschaft, die wir in Deutschland als Rechtsträger für Kultureinrichtungen vorfinden. Spricht die hohe Zahl an Vereinen dafür, dass der Verein die beste Form ist?

Nachdenklich machte mich vor einiger Zeit ein Gespräch mit einer Gruppe junger Kreativer, die auf die Frage nach einer geeigneten Trägerform für ihre geplante Kultureinrichtung zum Vorschlag Verein sagten, das wäre für sie ein veraltetes Modell, echt „old fashioned“. Heute würde man doch andere Formen bevorzugen als in den Zeiten der achtziger Jahre. Zugegeben, die meisten Einrichtungen sind in diesen bewegten Zeiten entstanden und die Rechtsform Verein passte einfach gut zum basisdemokratischen Selbstverwaltungsmodell der damaligen Generation. Aber auch damals schon gab es kritische Stimmen zum Verein wie „typisch deutsche Vereinsmeierei“ bis hin zur „Gartenzwergkultur“. Letztendlich gab es aber gute Gründe, diese Form zu wählen und die gibt es auch heute noch.

Dieser Artikel will aber keine ideologische Diskussion zum Thema führen, sondern die Frage geeigneter Trägerformen unter juristischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten. Bewertet wird nach der Praxistauglichkeit. Um die Antwort gleich vorweg zu nehmen: Die optimale Trägerform gibt es nicht. Je nach Art und Größe der Institutionen schlägt aber das Pendel mehr in die eine oder die andere Richtung aus. Dazu ist eine Abwägung des Einzelfalls nötig.

Schauen wir uns einmal die typische Entwicklung eines Zentrums an und betrachten die dahinter liegende Rechtsform. Betrachten wir das fiktive SozioK-Haus irgendwo in einer deutschen Stadt, das sich von einer kleinen Initiative zu einem großen Zentrum entwickelte.

Von der Initiative zum Verein

Die Idee dazu hatte und treibende Kraft auch später war Elfriede M., die zunächst als Einzelperson zwei bis drei Kulturveranstaltungen pro Jahr ehrenamtlich und eher aus Liebhaberei organisierte. Seitdem sie dafür Eintritt nahm, war es eine selbstständige, freiberufliche wirtschaftliche Tätigkeit und formal betrachtet war Elfriede damit eine Soloselbstständige, die persönlich voll haftbar war. Eigentlich wäre, auch wenn keinerlei Gewinn dabei entstand, eine jährliche Steuererklärung dafür nötig gewesen.

Elfriede gründete mit vielen anderen eine Initiative zur Gründung eines Kulturzentrums in ihrer Stadt, des SozioK-Hauses. Damit nahmen die Aktivitäten erheblich zu und ab sofort wurde alles im Namen der SozioK-Initiative durchgeführt. Juristisch betrachtet ist diese Betreiberform eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine GbR. Sie ist eine Personengesellschaft. Man muss sich dabei für eine kulturelle, nicht gewerbliche Tätigkeit nicht extra anmelden. Es braucht eigentlich nur eine Steuernummer und eine entsprechende Steuererklärung. Die Form der GbR ist heute im kulturellen Bereich bei professionellen Musik- oder Theatergruppen sehr verbreitet und eigentlich könnte man auch ein soziokulturelles Zentrum so betreiben. Es ist eine einfache Rechtsform. Der eventuelle Gewinn der GbR wird am Ende des Jahres unter den Mitgliedern aufgeteilt und jede/r gibt das in ihrer/ seiner persönlichen Steuererklärung an. Auf diese Art kann man an einzelne Personen der GbR auch Honorare zahlen. Diese werden im Laufe des Jahres als Gewinnentnahmen verbucht und mit dem Jahresabschluss verrechnet. Voraussetzung ist aber, dass der Kreis der Aktiven klein, überschaubar und möglichst konstant ist. Denn es gibt einen großen Haken: Alle Mitglieder der Initiative sind automatisch auch GbR Mitglieder und damit voll haftbar für alle Aktivitäten. Jedes Mitglied kann im Namen der Initiative handeln, solange nicht intern etwas anderes in einem GbR Vertrag geregelt ist. Für das SozioK-Haus war diese Rechtsform auf Dauer nicht geeignet. Immerhin war die Zahl der Aktiven schnell auf mehr als 50 Personen angewachsen, die nicht alle gesamtverantwortlich tätig waren und es auch nicht sein wollten. Die Stadt, die das Haus der Initiative zum Betrieb als Kulturhaus überließ, wollte einen verbindlichen Träger und verantwortliche unterschriftsberechtigte Personen. Zudem sollten Zuschüsse gezahlt werden. Dazu musste aber das SozioK-Haus gemeinnützig sein, so wollte es die Stadt. Das geht grundsätzlich bei Personengesellschaften nicht und bei der nach wie vor ehrenamtlichen Tätigkeit aller Beteiligten war schnell klar:

WIR GRÜNDEN EINEN VEREIN

Formal ist der Verein keine natürliche, sondern eine juristische Person, sozusagen eine künstliche Person, die voll rechtsfähig ist. Diese künstliche Person nennt man Körperschaft. Es gibt noch eine Reihe anderer Körperschaften, von denen in diesem Zusammenhang noch die GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften genannt werden sollen. Auf diese Formen wird später eingegangen (s. Abschnitt „Umwandlung in eine neue Rechtsform“.) In unserem Fall entscheidet sich die Initiative, wie die meisten existierenden soziokulturellen Zentren, zunächst für die Vereinsform.

Bei jeder Körperschaft sind Einzelpersonen als natürliche Personen als Vertreter erforderlich.

Den vollständigen Artikel könnt ihr euch hier herunterladen.

Frau Dr. Flakes Beitrag als PDF zum downloaden.
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